Benötigte Unterlagen
Dreizehn Angaben, nie ein Ausweis.
Für das Mandat und den Beitritt zum Öko-Organismus brauchen wir dieselben Angaben, die der Öko-Organismus von jedem Hersteller verlangt. Ihre Unterlagen können auf Deutsch bleiben.
Die Liste
- Genaue Firma, Rechtsform und Sitzadresse
- Registernummer und Steuernummer in Ihrem Land, USt-IdNr., falls vorhanden
- Handelsregisterauszug, nicht älter als drei Monate
- Name und Funktion des Unterzeichners, der im Auszug erscheinen muss, andernfalls eine schriftliche Vollmacht
- Vollständiger Produktumfang, je Referenz oder je Produktfamilie
- Mengen je Kategorie in der Einheit der Kategorie, und die Mengen der drei Vorjahre, wenn Sie bereits verkaufen
- Datum Ihres ersten Verkaufs in Frankreich
- Vertriebskanäle und Kunden, Haushalte oder Gewerbetreibende
- Wer importiert und wem die Ware beim Eintritt nach Frankreich gehört
- Kennnummern und Mitgliedschaften, die Sie bereits haben, mit Zugang oder Bescheinigung
- Rechnungsdaten und operativer Ansprechpartner, mit Telefonnummer
- Schriftliche Annahme der Kautionshöhe
- Bankverbindung auf einem von Ihrer Bank ausgestellten Dokument
Nie ein Ausweisdokument. Es sind dieselben Unterlagen wie bei einem Beitritt ohne Bevollmächtigten.
Warum das Datum des ersten Verkaufs zählt
Die Registrierung ist ab Ihrem ersten Verkauf in Frankreich fällig, und die Öko-Organismen können Beiträge für frühere Jahre verlangen: bis zu fünf Jahre bei Refashion (das laufende Jahr und vier vorangegangene), drei bei Ecomaison, Ecosystem und Valobat, eines bei Citeo, keines bei Léko. Kennnummern werden nie rückdatiert. Wir sagen Ihnen vor der Unterzeichnung, ob frühere Jahre betroffen sind.
Danach
Der Service beginnt, sobald das Mandat unterzeichnet ist und die erste Rechnung sowie die Kaution bei uns eingegangen sind. Wir reichen Ihren Beitritt innerhalb von zwei Werktagen ein; wann die Kennnummer kommt, hängt vom Öko-Organismus ab, bei Citeo etwa sieben Werktage nach der Bestätigung des Beitritts.
Was deutsche Händler fragen.
- Brauchen Sie eine Kopie unseres Personalausweises oder Reisepasses?
- Nein. Wir verlangen nie ein Ausweisdokument. Die Identität des Unterzeichners ergibt sich aus dem Handelsregisterauszug oder aus einer schriftlichen Vollmacht.
- Müssen die Unterlagen übersetzt oder beglaubigt werden?
- Nein. Ihr Handelsregisterauszug kann auf Deutsch bleiben; eine Beglaubigung verlangen wir nicht.
- Wir verkaufen noch nicht in Frankreich. Was geben wir bei den Mengen an?
- Ihre geschätzten Mengen je Kategorie für das erste Jahr, in der Einheit der Kategorie (Gewicht, Stückzahl). Die Mengen der drei Vorjahre brauchen wir nur, wenn Sie bereits nach Frankreich verkaufen.
Ein Bevollmächtigter in Frankreich, ein schriftliches Festangebot.
Festes Jahreshonorar je Kategorie, genauer Betrag im schriftlichen Angebot binnen eines Werktags. Kein Prozentsatz auf Ihre Öko-Beiträge.