Bevollmächtigter in Frankreich
Pflicht für Hersteller ohne Niederlassung.
Ein deutsches oder anderes EU-Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich kann sich dort nicht selbst für die erweiterte Herstellerverantwortung (REP) registrieren. Es benennt einen in Frankreich niedergelassenen Bevollmächtigten, den mandataire REP, der die Pflichten im vereinbarten Umfang übernimmt.
Die Rechtsgrundlage
- Art. L. 541-10 Code de l’environnement: Hersteller, die Produkte in Frankreich in Verkehr bringen, tragen die erweiterte Herstellerverantwortung, ob in Frankreich niedergelassen oder nicht.
- Art. L. 541-10-9-1 (Gesetz Nr. 2026-602, in Kraft seit 10. Juli 2026): Pflicht zur Benennung eines in Frankreich niedergelassenen Bevollmächtigten; dieser tritt kraft Gesetzes in die EPR-Pflichten ein, die das Mandat umfasst.
- Art. 45 der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), anwendbar seit 12. August 2026: ein Bevollmächtigter je Mitgliedstaat, in dem Sie Verpackungen ohne Niederlassung in Verkehr bringen.
Was der Bevollmächtigte übernimmt
- Schriftliches Mandat je Kategorie, mit klar definiertem Umfang
- Beitritt zum zugelassenen Öko-Organismus in Ihrem Namen
- IDU bei der ADEME (Register SYDEREP) in 2 bis 3 Wochen
- Jährliche Meldungen der in Verkehr gebrachten Mengen
- Ansprechpartner für Behörden, Öko-Organismen und Marktplätze
Sie bleiben Hersteller und haften für die Richtigkeit Ihrer Daten sowie für die Zeit vor dem Mandat. Innerhalb des vereinbarten Umfangs trägt der Bevollmächtigte die Pflichten. Deshalb verlangt er Mengendaten und eine erstattungsfähige Kaution, die sich an Ihren geschätzten jährlichen Öko-Beiträgen orientiert.
Was es kostet
- Unser festes Jahreshonorar je Kategorie, ab 190 €/Jahr zzgl. MwSt., genau beziffert in einem schriftlichen Festangebot binnen eines Werktags; das Angebot nennt auch die einmalige Einrichtung und die erstattungsfähige Kaution
- Gegebenenfalls ein Mindestbetrag des Öko-Organismus, der bei kleinen Mengen die Öko-Beiträge ersetzt, z. B. 110 € in 2027 für Haushaltsverpackungen bei Citeo und Léko
- Die Öko-Beiträge nach dem veröffentlichten Tarif des Öko-Organismus, getrennt von unserem Honorar und ohne Prozentsatz für uns
Was deutsche Händler fragen.
- Gilt die Pflicht auch für EU-Unternehmen?
- Ja. Maßgeblich ist die Niederlassung in Frankreich, nicht die EU-Mitgliedschaft. Ein deutsches Unternehmen ohne französische Niederlassung braucht seit dem 10. Juli 2026 einen in Frankreich niedergelassenen Bevollmächtigten, wie ein Verkäufer aus einem Drittland.
- Was passiert ohne Bevollmächtigten?
- Französische Marktplätze sperren Angebote ohne gültige IDU je Kategorie. Nach Art. L. 541-9-5 Code de l’environnement drohen einer juristischen Person bis zu 7.500 € je Einheit oder Tonne ohne gültige Registrierung, nach dem Mahnverfahren des Art. L. 541-9-6.
- Können wir mehrere Kategorien bei einem Bevollmächtigten bündeln?
- Ja. Ein Mandat kann alle betroffenen Kategorien umfassen, etwa Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien und Textilien. Das Honorar wird je Kategorie in einem einzigen schriftlichen Angebot festgelegt.
- Deckt der französische Bevollmächtigte auch andere EU-Länder ab?
- Nein. Nach Art. 45 PPWR braucht es einen Bevollmächtigten je Mitgliedstaat, in dem Sie ohne Niederlassung Verpackungen in Verkehr bringen. Wir decken Frankreich ab.
In 2 bis 3 Wochen konform in Frankreich, mit schriftlichem Festangebot.
Festes Jahreshonorar je Kategorie ab 190 €/Jahr zzgl. MwSt., genauer Betrag im schriftlichen Angebot binnen eines Werktags. Kein Prozentsatz auf Ihre Öko-Beiträge.